Fahrzeuge und Klassen

Klasse AM zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm, max 45 km/h bbH bzw. 4 kW. ab 16 Kein Vorbesitz nötig
Klasse A1 Leichtkrafträder bis 125 ccm, bis 11 kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
ab 16 Kein Vorbesitz nötig
Klasse A2 Krafträder bis 35 kW mit einem Verhältnis v. Leistung/Gewicht 0,2 kW/kg

Nach 2 Jahren Klasse A1 nur eine praktische Fahrprüfung nötig.
ab 18 Kein Vorbesitz nötig
Klasse A Krafträder ohne Leistungsbeschränkung.

Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg. 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2. (nur praktische Fahrprüfung notwendig).

Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung. Mindestalter: 21 Jahre.
ab 20/24 Kein Vorbesitz nötig
Klasse B KFZ bis 3,5t zGM bis 9 Sitzplätze incl. Anhänger bis 750kg zGM.

Beim Mitführen schwerer Anhänger kommt es auf die zGM der Kobminationen an:

- Bis zGM 3,5t Kombinationsgewicht genügt Klasse B.
- Bis zGM 4,25t Kombinationsgewicht Ist eine Fahrerschulung zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird.
ab 17 * Kein Vorbesitz nötig
Klasse BE Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger bis 3,5t zGM ab 18 Vorbesitz: Klasse B notwendig
Klasse C1 KFZ zwischen 3,5t und 7,5t zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Befristet bis zum 50. Geburtstag, danach 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
ab 18 Vorbesitz: Klasse B notwendig
Klasse C1E KFZ der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg. zGM der Fahrzeugkombination bis 12t zGM.

KFZ der Klasse B mit Anhänger über 3.500 kg, zGM der Fahrzeugkombination bis 12t.

Befristet bis zum 50. Geburtstag, danach 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
ab 18 Vorbesitz: Klasse C1 notwendig
Klasse L Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/h. Mit Anhängern bis 25 km/h bbH.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25km/h bbH. Auch mit Anhängern.
ab 16 Kein Vorbesitz nötig
Klasse T Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke bis 60 km/h. (40 km/h wenn Fahrer unter 18) auch mit Anhängern; selbstfahrende für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis 40km/h, auch mit Anhängern. ab 16 Kein Vorbesitz nötig

* ab 18 Jahre, es ist möglich, Im Rahmen des Begleiteten Fahrens die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren zu erwerben