Allgemeine Voraussetzungen

Um bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu stellen, braucht man folgendes:

 

1. Personalausweis oder die Geburtsurkunde zur Identifizierung

 

2. Teilnahmebescheinigung von einem Kurs über Lebensrettende Sofort- maßnahmen

Will man zum ersten Mal die Fahrerlaubnis für die Klassen A, A1, B, BE, L, M, T erwerben, muß man diese Teilnahmebescheinigung vorlegen.
Möchte man auf die Fahrerlaubnis-Klassen C oder D oder eine der dazugehörigen Unterklassen erweitern ist zusätzlich ein Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe erforderlich.

 

3. Einen Sehtest

Den Sehtest kann man beim Augenarzt, beim Optiker, bei DEKRA oder TüV machen. Bei manchen Lehrgängen (z.B. Erste Hilfe) wird ein kostenloser Sehtest angeboten.
Bei manchen kommt es vor, das man trotzdem zum Sehtest beim Augenarzt geschickt wird, um einfach sicher zu gehen. So sollte jeder selbst entscheiden ob er nicht gleich zum Augenarzt geht.
Will man auf die Fahrerlaubnis-Klassen A1, A, B, BE, M, T, L erweitern, benötigt man keinen neuen Sehtest. Voraussetzung dafür: der vorhandene Sehtest ist nicht älter als 2 Jahre!

 

4. Besonderheiten bei LKW und Bus

Für die Klasse C (LKW) ist zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung des Fahrschülers erforderlich.

Für die Klasse D (BUS) benötigt man die oben genannte ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung und ein Betriebs- oder Arbeitsmedizinisches Gutachten § 11 FeV. Ein Medizinisch-psychologisches Gutachten nimmt hier den selben Stellenwert ein.

Für beide Klassen C (LKW) und D (BUS) inclusive ihren Unterklassen ist unbedingt ein Zeugnis des Augenarztes erforderlich! Ein einfacher Sehtest vom Optiker wird nicht akzeptiert!